
Formulare
Formular Schlichtungsgesuch (nach Art. 202 ZPO)
Das ausgefüllte Schlichtungsgesuch ist mit sämtlichen Beilagen IM DOPPEL beim zuständigen Friedensrichteramt einzureichen.
Gesetze & Verordnungen
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
- Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO)
- Verfahrenskosten Dekret (VKD)
- Entscheide des Justizgerichts des Kanton Aargau
- Bundsgerichtentscheid Anfechtung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung, Fristenstillstand bei der Ablehung von Urteilsvorschlägen