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VAF
Als Teil der Aargauer Justiz (Gerichte Aargau) leisten die Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach dem Grundsatz «Schlichten vor Richten» einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden – sie verhelfen einfach, schnell und günstig zu Recht
Neuigkeiten
FAQ
- Im Entscheidverfahren wird auch darüber geurteilt, wer die Schlichtungskosten ganz oder anteilsmässig zu tragen hat.
- Erhält die Klagende Partei Recht, werden die Schlichtungskosten in der Regel der Beklagten Partei auferlegt.
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Kontakt
Verband Aargauischer Friedensrichter (VAF)
Postfach 2347
5001 Aarau
Präsidentin Simone Eberhard
simone.eberhard@ag.ch
062 835 48 04